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Brandschutz

Bedingt durch Art, Nutzung und Verwendungszweck von Räumen sind immer brennbare Stoffe vorhanden. Es bleibt somit nur die Möglichkeit, durch entsprechende Ausbildung der den gefährdeten Raum umgebenden Bauteile, die Ausbreitung des Feuers zu behindern.

Begrenzt man den Begriff Brandschutz auf den vorbeugenden baulichen Brandschutz, so ergeben sich für die Planung und Konstruktion von Bauwerken folgende Grundregeln:

  • Ein geringes Brandrisiko ist dann gegeben, wenn möglichst viele nichtbrennbare Baumaterialien eingesetzt werden.
  • Bei Brandausbruch müssen die im Gebäude befindlichen Personen des Gebäude sicher verlassen können (z.B. durch gesondert abgesicherte Rettungswege usw.).

Die Ausbreitung und Auswirkung des Feuers und somit die Höhe des Schadens soll gering bleiben, z.B. durch die Auswahl geeigneter Konstruktionen mit möglichst langer Feuerwiderstandsdauer. Aus diesen Anforderungen ergibt sich die Notwendigkeit, Baustoffe und Bauteile prüftechnisch zu untersuchen. Man versucht, in den genormten Prüfverfahren die Verhältnisse und Anforderungen der Praxis nachzuvollziehen.